1. Allgemeines
Alle Geschäfte mit uns werden – soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat – zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns; ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig. Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich , eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.
2. Vertragsabschluß
Unsere
Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend.
Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die
Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in
Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der
Auftraggeber vier Wochen gebunden.
3. Preise
Soweit
kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung
nach unseren am Versandtage -–für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen –
allgemein gültigen Preislisten. Die Preise sind, sofern nichts anderes
angegeben ist, reine Nettopreise in € und verstehen sich unfrei, zuzüglich
Verpackungskosten und den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere
Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen unter 50,- € Gesamtnettobetrag wird ein
Kleinstauftragszuschlag von z. Zt. 8,- € zuzüglich MwSt. erhoben.
4. Zahlung
Die
Belieferung erfolgt gegen Nachnahme, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden. Bei Lieferung auf offenen Rechnung ist der Rechnungsbetrag
innerhalb der in unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen auszugleichen,
Skonti dürfen beansprucht werden, wenn sie von uns in der Rechnung zugesagt
worden sind. Der Abzug eines vereinbarten Skontos setzt voraus, daß der
Besteller nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Praktizierte oder
unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener
Frist widerrufen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne
daß es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der
Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über
dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des
Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.
Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art
begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Die Aufrechnung des
Käufers ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten
Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist
ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Schecks werden nur
erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Wir sind jederzeit, auch nach Abschluß des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung
unsere Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende
Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits
hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des
Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das
ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
5. Lieferung
Lieferungen
erfolgen ab Lager Korschenbroich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind
berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z. B. direkt vom Herstellerwerk,
zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit
zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die
Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben; Schadenersatzansprüche des
Käufers sind ausgeschlossen. Die Wahl des Beförderungsweges und der
Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die
vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder
Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit und schließt
vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus.
Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen und
gehen zu dessen Lasten. Für die Einhaltung der Lieferfristen haften wir nur bei
ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein verschulden trifft. Wird der Versand
oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir
berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
Lagergeld mindestens in Höhe von ½ % des Rechnungsbetrages für jeden
angefangenen Monat zu verlangen. Ein Höherer Prozentsatz kann verlangt werden,
wenn entsprechende Kosten von uns konkret nachgewiesen werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung
sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt
nicht. Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang
weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist nicht
berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und
wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer
überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterkauf unserer
Waren bzw. aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkten. Wird
die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrags
verwand, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im voraus
an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen,
solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns
auf Verlangen die Abschriften der Drittschuldner und die Beträge der
Forderungen mit zuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung an uns zu
unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere von einer Pfändung oder
sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen
Forderungen, sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von
Pfändungsprotokollen o. ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf
berechtigt, die abgetretenen Forderungen, als unser Treuhänder einzuziehen. Er
hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an
uns abzuführen.
7. Beanstandungen
und Gewährleistung
Beanstandungen
können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche nach Anlieferung und vor
Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch
uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung geltend
gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Ware nicht an den Käufer
unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird
oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein
Mangel, so muß ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der
Entdeckung des Mangels genügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware
abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und
der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen,
und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schdensaufnehmenden Stelle
einzuholen. Insoweit evtl. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei.
Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer
einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen
fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in Ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegnstandes,
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte oder auf
natürliche Abnutzung zurückzuführen sind , können wir keine Gewährleistung
übernehmen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer
Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des
berechneten Betrags zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz
zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von
Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mangelfolgeschäden
oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung
stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungshilfen noch
gegen uns zu. Dieses gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich
auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige
oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der
Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw.
Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei.
Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt
werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der
Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, daß uns Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zur Last gelegt werden könnte. Für Akkus, Batterien und Neonröhren können wir
keine Garantie übernehmen. Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung
kostenpflichtig. Die für einen Kostenvoranschlag entstehenden Kosten werden dem
Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern er nach erfolgter
Untersuchung von seinem Auftrag zurücktritt. Kostenvoranschläge werden erst bei
einem Rechnungsbetrag über 25,- € erstellt. Wird der Auftragsgegenstand nicht
innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, können wir nach
Ablauf dieser Frist angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt nicht spätestens
drei Monate nach Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur
weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte
Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser Frist sind wir
berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung unserer Forderung freihändig zu
veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten.
Gewährleistung
bei Exportgeräten:
Bei
Exportgeräten (Geräte ohne postalische Zulassung) entfällt jeglicher
Gewährleistung- und Garantieanspruch. Im rahmen der Kulanz sind wir jedoch
bemüht, Reparaturen schnell und zuverlässig auszuführen oder zur Beseitigung
von Mängel beizutragen.
8. Rückgaben
Von
uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns
zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden und
originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung,
Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) sein.
Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % (mindestens 15,- € ) für Bearbeitungs-
und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen/Sonderanfertigungen
sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.
9. Rücksendungen
Alle
Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf
Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von allen
Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen
Nebenkosten (z. B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung
unfrei oder sogar per Nachnahme
erfolgt, werden nicht angenommen.
10. Gesetzliche
Bestimmungen
Geräte
ohne Zulassung (BZT-Nr., ZZF-Nr., FTZ-Nr., DBP-Nr., CE-Kennzeichnung) sind für
den Export bestimmt und vom Käufer nur entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen zu erwerben, zu vertreiben und zu verwenden. Alle bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz (TKG), das
Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) und die
Verordnung über die Konformitätsbewertung, Kennzeichnung, Zulassung und das
Inverkehrbringen von Telekommunikationseinrichtungen (TKZulIV 1995), sind
unbedingt zu beachten. Es gehört zu den Obliegenheiten de Käufers, sich mit den
rechtlichen Rahmenbedingungen des Telekommunikationsmarktes vertrautzumachen.
Der Verkäufer geht daher davon aus, daß der Käufer die gesetzlichen
Bestimmungen kennt. Telefonapparate und Anrufbeantworter ohne Zulassung und
CE-Kennzeichnung dienen lediglich zum Export in Nicht-EU-Länder und dürfen in
der Bundesrepublik Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Käufer
ist verpflichtet, sich über die gesetzlichen Bestimmungen eingehen zu
informieren und bei der Weiterverwendung die gesetzlichen Einschränkungen zu
beachten und einzuhalten. Auch ist er verpflichtet, beim Weiterverkauf seine
Kunden über gesetzlich bestehende Einschränkungen in Nutzung und Verwendung zu
informieren. Für Folge- oder sonstige Schäden, die durch lückenhafte oder
falsche Information dem Käufer entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.
Ebenso für falsche oder lückenhafte Information des Käufers seinem
Abnehmer/Kunden gegenüber. Generell obliegt dem Käufer die Pflicht, seinen
Abnehmer/Kunden über die Verwendbarkeit und Einsatzmöglichkeit der Geräte und
vor allem über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen vollständig und
umfassend zu informieren.
11. Schadenersatz
bei Nichtabnahme
Nimmt
der Besteller abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet er uns für den
entstandenen Schaden. Dieser wird mit 20 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich
Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten
für Hin- und Rücktransport zu tragen.
12. Warenzeichen
Die
Waren dürfen nicht ohne das uns angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Die
Seriennummer darf nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Im übrigen
ist dem Besteller jegliche Verwendung unseres Warenzeichens untersagt. Unser
Klischee bleibt auch bei voller Bezahlung unser Eigentum.
13. Datenschutz
Die
Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§ 26, 34
Bundesdatenschutzgesetz EDV-mäßig gespeichert.
14. Telefax- und E-mailrundschreiben
EP
Systems nutzt die Form von Telefax- und E-mailrundschreiben, um seine Kunden über Neuheiten
und Angebote zu informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser
Form der Informationsbereitstellung zu widersprechen.
15. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Es
gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Wiener UN-Übereinkommens
vom 11.04.1980. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder
unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Neuss als Gerichtsstand als
vereinbart. Erfüllungsort ist Korschenbroich.